Neue Vergütung für UV/MV/IV-Leistungen ab 1. Oktober 2026

News
7. Sep 2026

Physioswiss informiert über die Anpassung der Vergütung. ePhysio ist bereits entsprechend vorbereitet und berücksichtigt den neuen Faktor automatisch.

Physioswiss informiert über eine Anpassung der Vergütung für UV/MV/IV-Leistungen, die ab dem 1. Oktober 2026 gilt.

Zur Umsetzung des vertraglich vereinbarten Korrekturmechanismus wird ab diesem Datum ein Faktor von 0,94 angewendet. Dies entspricht einer Anpassung der Vergütung um 6 Prozent.

Was ändert sich?

Die Tarifstruktur und die Anzahl Taxpunkte pro Tarifposition bleiben unverändert. Angepasst wird lediglich der Faktor für die Vergütung.

Die Änderung gilt ausschliesslich für Leistungen, die ab dem 1. Oktober 2026 erbracht werden. Bereits erbrachte und vergütete Leistungen müssen nicht zurückbezahlt werden.

Was bedeutet das für ePhysio-Kunden?

Wir haben die Anpassung in ePhysio bereits vollständig implementiert.

Ab dem 1. Oktober 2026 wird der neue Faktor von 0,94 automatisch bei der Abrechnung von UV/MV/IV-Leistungen berücksichtigt. Sie müssen dafür nichts in ePhysio anpassen.

Die Informationen und Änderungen basieren auf den aktuellen Angaben von physioswiss. Bei Fragen, können Sie sich gerne an Physioswiss wenden.